Wie am 25.11. hier gebloggt habe ich meine Stellugnnahme zum österreichischen Internetzensurgesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes abgegeben. Die eingelangten Stellungnahmen wurden hier veröffentlicht: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/pmh.shtml Bloß komisch, dass meine nicht dabei ist, obwohl sie in der Form absolut korrekt eingereicht wurde. Will der Österreichische Staat hier ganz bewusst durch das “vergessen” von Stellungnahmen die Protestwelle in der Bevölkerung herunterspielen? Wollen sie Kritiker verstummen lassen? Oder ist es einfach nur ein weiterer Fall von behördlicher Schlamperei? Wie dem auch sei, dies ist eine absolut unzumutbare Frechheit, die ich nicht auf mir sitzen lassen werde. Denen in Wien werde ich so lange einheizen, bis sie meine E-Mail finden und meine Stellungnahme zu den anderen hinzufügen!
UPDATE:
Ich habe Antwort auf eine E-Mail an die Parlamentsstelle bekommen. Es sieht so aus: Das Begutachtungsverfahren wurde vom BMVIT geleitet, es gibt aber zwei(!) Adressen an die man seine Stellungnahme absenden kann – einmal an das BMVIT und an das Parlament. Von letzterem war nirgendwo die Rede. Das BMVIT *sollte* die eingehenden Stellungnahmen an die Abteilung im Parlament weitersenden, damit diese bearbeitet und online gestellt werden. Am Wörtchen *sollte* ist schon zu erkennen wie theoretisch dies ist, denn in meinem Fall (und in wie vielen anderen?) ist dies nicht passiert. Eine Anfrage beim Parlament ergab eine sehr schnelle Nachforschungsaktion, bei der eben auch auftauchte, dass meine Stellungnahme beim BMVIT liegen geblieben war. Obwohl die Frist verstrichen ist, wird meine Stellungnahme vom Parlament noch bearbeitet und veröffentlicht. Ende gut, fast alles gut – ein gewisser Zorn auf das BMVIT bleibt aber…
PS: Mit Parlament sei immer die dort für die Bearbeitung zuständige Stelle bezeichnet.



